AGB im Rahmen von Veranstaltungsverträgen, die mit der Veranstalterin/ Leistungserbringerin Frau Sonntags Hütte, Ska Siolek – im Folgenden „Veranstalterin“ genannt – und der*dem Teilnehmer*in – im Folgenden „TN“ genannt – geschlossen werden. Inbegriffen sind hierbei alle von Ska Siolek angebotenen Dienstleistungen.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für Verträge zwischen der Veranstalterin und TN gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des*der TN werden nicht anerkannt, es sei denn, die Verantalterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der*die TN ist Verbraucher*in, soweit der Zweck der Ausbildungsverträge /Verträge nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer*in jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Veranstaltungs- und Angebotsbeschreibungen oder aus den hieraus resultierenden Angaben in der Teilnahmebestätigung von der Veranstalterin. Die auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind bindend. Die Veranstalterin behält sich jedoch ausdrücklich vor, Änderungen der Veranstaltungs- oder Seminarbeschreibung aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die nach Möglichkeit vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. Der*die TN hat ab dem Erhalt einer solchen Information das Recht, innerhalb von 7 Tagen von der Veranstaltung nachweisbar und schriftlich zurückzutreten und erhält eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Die Veranstalterin behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen.

Die vertraglich vereinbarten Leistungen bezüglich einer Hundebetreuung ohne Anwesenheit der Halter*in wird zusätzlich und umfänglich in einer extra Vereinbarung geregelt.

§ 3 Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Hunden ist gestattet bzw. erwünscht, wenn es in der Veranstaltungsbeschreibung ausgeschrieben ist. Die Kund*innen haben Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Auflagen zum Führen eines Hundes in dem Bundesland, in dem die Leistung in Anspruch genommen wird, erfüllt werden. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund bestehen und der Hund muss eine Grundimmunisierung haben (Impfausweis ist bei Bedarf vorzulegen). Darüber hinaus versichert der*die TN, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat und keinen ansteckenden Parasitenbefall.

Auch über eventuelle chronische Krankheiten und andere gesundheitliche Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder anderen Hunden, ist Ska Siolek rechtzeitig vor Trainingsbeginn/ Angebotsbeginn zu informieren.

Der*die TN haftet für alle Schäden, die durch sein*ihr Tier verursacht werden. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Tiere, die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume von*vom der*dem TN unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind. Eine Mitnahme von läufigen Hündinnen zu einer Veranstaltung muss individuell im Vorfeld besprochen werden.

Kettenhalsbänder, Würgehalsbänder und Zughalsbänder ohne Stopp müssen beim Training/ bei den Angeboten von Frau Sonntags Hütte entfernt werden – gerne mit Rücksprache und Unterstützung. Hunde, die durch ihren Haarwuchs eine eingeschränkte Sicht haben, muss diese ermöglicht werden.

Von den Teilnehmenden wird das Einverständnis gegeben, dass das Team von Frau Sonntags Hütte eingreifen darf, wenn ihr Hund jemanden zu verletzen oder anzugreifen droht.

Es ist den Teilnehmenden untersagt, während der Nutzung eines Angebotes von Frau Sonntags Hütte menschenverachtende, rassistische sexistische,homophobe und anderweitig diskriminierende Kleidungsmarken oder Symboliken zu tragen, diese sichtbar an mitgeführten Gegenständen (inkl. Auto) dabei zu haben, derartige Handlungsweisen an den Tag zu legen oder dementsprechende Inhalte zu äußern.

Bei groben Zuwiderhandlungen obliegt es den anwesenden Teammitgliedern Teilnehmer*innen aus den genutzten Angeboten – ohne Kosten- oder Leistungsausgleich – von der Angebotsnutzung auszuschließen und/ oder des Platzes zu verweisen.

Mit der Anmeldung erklärt jede*r TN, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind.

§ 4 Anmeldung und Bezahlung (Abschluss des Vertrages)
Anmeldung:
Der*die TN meldet sich schriftlich, per Post,WhatsApp oder per E-Mail für eine Veranstaltung an. Die TN erhalten nach Eingang ihrer Anmeldung nach spätestens 7 Tagen – freie Plätze vorausgesetzt – eine E-Mail mit einer Anmeldebestätigung. Das Absenden der Anmeldung über das Kontaktformular oder das Anmelden formlos über eine einfache Mail oder via WhatsApp oder einem anderen Messengerdienst gelten bereits als verbindliche Buchung (inklusive Stornogebühren). Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung kommt der zugrunde liegende Veranstaltungsvertrag rechtsverbindlich dann beidseitig zustande. Die Veranstalterin verpflichtet sich alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben.

Sofern die Teilnehmendenzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnahmeplätze in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs vergeben. Die Veranstalterin ist berechtigt eine Veranstaltung abzusagen, wenn die geforderte Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird eine schon gezahlte Teilnahmegebühr zurück erstattet. Die Veranstalterin behält sich vor, den Veranstaltungsort zu ändern, sofern dies aus organisatorischen Gründen notwendig sein sollte. Ein neuer Veranstaltungsort wäre dann aber in der mittelbaren Nähe des ursprünglichen Veranstaltungsortes.

Bezahlung und Fälligkeit
Bei allen Veranstaltungen/ Angeboten wird nach 2 Wochen (14 Tagen) nach Versand der Rechnung eine Anzahlung von 25% der Teilnahmegebühr fällig. Die vollständige Veranstaltungsgebühr muss spätestens 6 Wochen (Gruppen- und Seminarwochentrainingsurlaube: 8 Wochen) vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der Veranstalterin eingegangen sein. Die Veranstalterin kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen Säumniszuschläge erheben oder den Platz anderweitig vergeben. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

§ 5 Anmeldung für mehrere Personen
Soweit die Anmeldung / Buchung weitere TN einschließt, handelt die anmeldende / buchende Person als deren Vertreterin. Die anmeldende / buchende Person haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen einbezogenen weiteren Personen.

§ 6 Rücktritt (Stornierung) durch den*die Teilnehmer*in
Der*die TN kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich (postalisch oder per Mail) zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Veranstalterin. Im Falle des Rücktritts kann die Veranstalterin ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.

Kosten für die Stornierung:
Bei einer Stornierung entstehen grundsätzlich Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr (Gruppen- und Seminarwochentrainingsurlaube 10%, Schnutentreff 33%).
Erfolgt die Stornierung mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Gruppen- und Seminarwochentrainingsurlaube 8 Wochen), wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr nach Abzug der Stornierungskosten zurück überwiesen.
Bei einem Rücktritt von weniger als 6 Wochen (Gruppen- und Seminarwochentrainingsurlaube 8 Wochen) vor Beginn der Veranstaltung, sowie bei Abbruch der Veranstaltung auf eigenen Wunsch oder wegen Nichteinhaltung der AGB, erfolgt keine Rückerstattung. Es wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.

Die Stornierungs-Bedingungen beziehen sich ebenso, wie oben ersichtlich, auf Gruppen- und Seminarwochentrainingsurlaube. Dies gilt es bei der Anmeldung (die auch formlos via Mail verbindlich ist) zu beachten.
Lediglich die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird (auf Grund der Höhe der Teilnahmegebühr) von 25% auf 10% gemindert.

Die TN können bei Nichtteilnahme eine*n Ersatzteilnehmer*in stellen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet die*der TN und der*die
Dritte als Gesamtschuldner*innen für den Veranstaltungspreis und für die
durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

Die 25% (bzw. 10%) Bearbeitungsgebühr für die notwendigen Umschreibungen bleiben, auch bei Stellen eines Ersatzes, bestehen.

Bei kurzfristigem, maximal 24 Stunden vorher mitgeteiltem, Nichtantritt oder verspätetem Antritt eines gebuchten Trainingsurlaubs vor Ort in Neukloster (oder einem gemeinsam gewählten anderen Ort), fallen pro nicht genutztem urpsrünglich reserviertem Trainingstag pauschal 2 Trainingsstunden Ausfallpauschale an.

Stornierung eines bestätigten Einzeltrainingstermin bei der*dem TN zu Hause oder einem gemeinsam gewählten anderen Ort muss mindestens 72 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei Absage weniger als 72 Stunden vorher werden 2 Trainingsstunden pauschal in Rechnung gestellt.

Stornierung von Unterkünften:
Für die evtl. erforderliche Stornierung von Unterkünften sorgen die TN selbst. Eventuell anfallende Stornokosten sind von den TN selbst zu tragen.

Widerrufsrecht:
Das Widerrufsrecht bezüglich Fernabsatzverträge findet laut BGB § 312 Absatz b Nr. 6 keine Anwendung. Der*die TN hat kein Recht auf Widerruf.

Corona-Regelungen:

Auf Grund der aktuellen Situation bezüglich der Corona-Pandemie gelten für Absagen und Ausfälle gesonderte AGB bzgl. der Stornierungsbedingungen.

Sollten TN auf Grund regionaler Regelungen, die ihren Wohnort betreffen, zu einer Veranstaltung nicht anreisen können, diese aber dennoch stattfinden, da die Regelungen den Veranstaltungsort nicht betreffen, ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr leider nicht möglich.

Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden können auf Grund von Corona-Bestimmungen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Veranstaltung und Buchung durch die Teilnehmenden noch nicht galten, so verbleiben 10% der Teilnahmegebühr bei der Veranstalterin. Darüber hinaus bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden von der Veranstalterin zurück gezahlt.
Dies ist ein gemeinschaftliches Risiko, das derzeit alle Beteiligten eingehen – nur so ist es leider möglich, ohne erhebliche Unkosten weiter Veranstaltungen anbieten zu können.

§ 7 Rücktritt durch die Veranstalterin
Ein Rücktritt durch die Veranstalterin ist ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 5 AGB möglich, wenn sich der*die TN vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere TN oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden.
Ein Rücktritt durch die Veranstalterin ist bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, wenn die gebotene Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird. Dabei wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht. Bei Ausfall der Veranstaltungsleitung, z.B. durch plötzliche Erkrankung, und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Die Veranstalterin wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem TN durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.

§ 8 Haftung durch die Veranstalterin
Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren herbeigeführt werden. (siehe auch § 2). Die Veranstalterin verfügt über eine ordnungsgemäße Berufshaftpflichtversicherung. Die Veranstalterin haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die durch die eigenen Tiere der TN verursacht werden.

§ 9 Foto- und Filmerlaubnis

Während der Veranstaltungen können Fotos und Videos durch die Veranstalterin von Aktivitäten und von TN und deren Hunden gemacht werden.
Diese Aufnahme werden zu Werbe- und Lehrzwecken genutzt.
Mit Abschluss des Teilnahmevertrages ohne schriftlichen Widerspruch gibt der*die TN sein Einverständnis zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung ohne jegliche Forderung gegenüber der Veranstalterin.
Die Weitergabe des Materials und eine Verwendung durch Dritte ist dabei ausgeschlossen. Die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte des dabei entstehenden kompletten Materials liegen bei Frau Sonntags Hütte.
Den TN ist es nicht gestattet Fotos von Fremdhunden oder anderen TN zu machen. Das Aufnehmen von Videos ist grundsätzlich untersagt.

§ 10 Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

§ 11 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Firmensitz von Frau Sonntags Hütte.

Frau Sonntags Hütte
Ska Siolek

Hauptstraße 7 in 23992 Neukloster
post@sonntags-huette.de

www.sonntags-huette.de

Bankverbindung:

IBAN: DE36 1305 0000 0201 0515 08

BIC: NOLADE21ROS

Kreditinstitut: Ostseesparkasse Rostock

Kontoinhaberin: Franziska Siolek

UST-ID: 80 763 021 955